Conditions

1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Gastaufnahmeverträge, die zwischen der Klau und Becker GbR (Nauwieser50) in Deutschland mit Dritten (Gast) abgeschlossen werden sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Nauwieser50.

2. Reservierungen/ Weiterverkauf
Durch die Annahme einer vom Gast vorgenommenen Reservierung ist ein Mietvertrag zustande gekommen. Diese Vereinbarung, in Form einer Reservierung von bestellten Wohnungen, ist für beide Vertragspartner bindend. Die Reservierung für bestellte, aber noch nicht bezahlte Wohnungen gilt jeweils bis zu 14 Tagen vor dem Anreisetag. Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einer bestimmten Wohnung. Nauwieser50 behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Reservierung, die reservierten Wohnungen anderweitig zu vermieten. Der Gast erhält durch Nauwieser50 eine verbindliche Buchungs- bzw. Reservierungsnummer, auf ausdrücklichen Wunsch auch eine schriftliche Reservierungsbestätigung. Nauwieser50 behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten zu definieren.
Der Weiterverkauf/-vermietung und/ oder die Weitervermittlung von gebuchten Wohnungen ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Wohnungen an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Wohnungspreisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen Nauwieser50 ist nicht zulässig. Nauwieser50 ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/ dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. Eine Nutzung der Wohnung zu einem anderen als dem Wohnzweck ist ausdrücklich untersagt.

3. Garantierte Reservierungen, Stornofristen
Ungarantierte Reservierungen verfallen 14 Tage vor dem Anreisetag. Sie müssen nicht storniert werden. Eine garantierte Reservierung liegt dann vor, wenn der Gast die Übernachtungsdienstleistung mittels einer auf der Homepage angebotenen Zahlungsart vorab bezahlt hat und das Zimmer nicht vor 14 Tage vor dem Anreisetag storniert hat. Bei Nichterscheinen des Gastes (No Show) wird der volle Betrag des gebuchten Aufenthaltes abzüglich etwa ersparter Aufwendungen berechnet. Stornierungen können mit Angabe der Reservierungsnummer auch storniert werden.

4. Vorauszahlung des Übernachtungspreises
Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer, spätestens bei Bezug der Wohnung, im Voraus zu bezahlen.

5. Steuern/ Gebühren/ Abgaben
Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich Nauwieser50 vor, die Preise entsprechend anzupassen.

6. Zahlungsmittel/ Dienstleistungen auf später zu bezahlende Rechnungen 
Derzeit gültige Zahlungsmittel sind alle im Rahmen der Buchungen über die Website verfügbaren Zahlarten angegebenen in Euro. Die Abgabe von Dienstleistungen auf später zu bezahlende Rechnung ist nicht möglich.

7. Nutzungsmöglichkeiten reservierter Zimmer
Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des Anreisetages, sowie bis 12.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.

8. Haftung von Nauwieser50
Nauwieser50 haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet Nauwieser50 für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Nauwieser50 beruhen sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung von Nauwieser50 steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Nauwieser50 auftreten, wird Nauwieser50 bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge der Gäste bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, Nauwieser50 rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
Für eingebrachte Sachen haftet Nauwieser50 nach den gesetzlichen Bestimmungen (vgl. §§ 701 ff. BGB). Wobei die Haftung bis zum Zehnfachen des Wohnungspreises (von EUR 600 bis höchstens EUR 3.500) und für Geld, Wertpapiergegenstände und Kostbarkeiten bis zu EUR 800, begrenzt ist. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sache Nauwieser50 Anzeige macht (§ 703 BGB). Für die unbeschränkte Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Wird dem Gast ein Stellplatz im Hofparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens Nauwieser50 besteht nicht. Nauwieser50 haftet für alle Schäden im Rahmen der in Absatz 1 genannten Regelungen. Der Gast ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden, jedenfalls vor Verlassen der Parkeinrichtung anzuzeigen. Nauwieser50 haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige Dritte Personen zu verantworten sind.